Was ist die GRW-Beratung?
Die GRW-Beratung ist ein Landesprogramm Nordrhein-Westfalens auf Grundlage des RWP-Beratungserlasses. Es bezuschusst umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratung für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 % der Beratungskosten. Getragen wird es aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) von Bund und Ländern — daraus ergibt sich auch die Bindung an die Fördergebietskulisse. Bewilligende Stelle ist die NRW.BANK.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes nach der KMU-Definition der EU, die länger als fünf Jahre operativ tätig sind. Das Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition sein, und die Betriebsstätte muss in einem GRW-Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen liegen. Junge Unternehmen unter fünf Jahren fallen heraus — für sie kommt eher die BAFA-Beratungsförderung in Betracht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50 % der Beratungskosten, gefördert auf Grundlage von Artikel 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Bei Belegschaftsinitiativen — also der Übernahme eines Unternehmens durch die Mitarbeitenden — steigt der Satz auf bis zu 70 %, dann als De-minimis-Beihilfe. Als förderfähige Kosten werden höchstens 1.000 € je Tagewerk zu acht Stunden anerkannt. Liegt der Beratungstagessatz darüber, tragen Sie den übersteigenden Teil selbst.
Welche Beratungsthemen werden gefördert?
Der Erlass nennt ausdrücklich: finanzielle Restrukturierung, frühzeitige Reorganisation, Erweiterung des Absatzmarktes, Unternehmensnachfolge, Übernahme durch die Belegschaft sowie Beratung im Zusammenhang mit Landesbürgschaften und Sicherheitenstellung. Es geht also um unternehmerische Weichenstellungen, nicht um laufende Aufgaben.
Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen sind laufende Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung, Buchführung, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beratung durch Familienangehörige sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Hand. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen der Negativliste des Programms.
Gilt das Programm in ganz NRW?
Nein. Die GRW-Beratung ist an die Fördergebietskulisse 2022–2027 gebunden. Von den Standorten, an denen wir regelmäßig arbeiten, liegen Essen, Dortmund, Bochum und Duisburg als C2-Gebiete darin; Düsseldorf, Köln und Bonn nicht. Maßgeblich ist die Adresse der Betriebsstätte, nicht der Sitz der Gesellschaft — in Grenzlagen kann die Einstufung innerhalb einer Stadt abweichen. Wir prüfen sie vor der Antragstellung.
Wie unterscheidet sich die GRW-Beratung von der BAFA-Förderung?
Drei Unterschiede sind wesentlich. Erstens der Geltungsbereich: BAFA gilt bundesweit, GRW-Beratung nur im Fördergebiet. Zweitens der Umfang: Bei der BAFA-Förderung sind 3.500 € Beratungskosten förderfähig, was 1.750 € Zuschuss ergibt; die GRW-Beratung trägt bis zu 15 Tagewerke in zwei Phasen. Drittens das Unternehmensalter: Die GRW-Beratung setzt mehr als fünf Jahre operative Tätigkeit voraus. Für größere Vorhaben im Ruhrgebiet ist sie damit meist das tragfähigere Programm.
Lässt sich GRW-Beratung mit BAFA oder INQA kombinieren?
Nicht für dieselbe Beratungsleistung — eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Sinnvoll ist stattdessen eine bewusste Aufteilung: das eine Programm für den einen Themenblock, das andere für einen davon klar abgegrenzten zweiten. Diese Abgrenzung muss vorab feststehen und dokumentiert sein. Wir klären sie vor der Antragstellung, damit im Verwendungsnachweis nichts kippt.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens. Das ist die härteste Regel des Programms: Wer die Beratung startet und den Antrag nachreicht, verliert den Zuschuss vollständig. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Planen Sie deshalb Vorlauf für die Antragstellung bei der NRW.BANK ein.
Wie lange dauert ein GRW-Beratungsvorhaben?
Jede Phase ist auf drei Monate begrenzt, der Verwendungsnachweis ist binnen eines Monats nach Abschluss einzureichen. Für Phase 1 und Phase 2 zusammen sollten Sie also rund ein halbes Jahr einplanen, zuzüglich der Zeit für Antragstellung und Bewilligung vor dem Start.