Einzeldienstleistung

GRW-Beratung NRW: bis zu 50 % Zuschuss im Fördergebiet

Die GRW-Beratung nach dem RWP-Beratungserlass NRW bezuschusst betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratung mit bis zu 50 % der Kosten, bei Belegschaftsinitiativen bis zu 70 %. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, die älter als fünf Jahre sind und ihre Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet in NRW haben. Gefördert wird zweistufig: bis zu 5 Tagewerke Analyse und bis zu 10 Tagewerke Umsetzungsbegleitung, förderfähig mit höchstens 1.000 € je Tagewerk. Der Antrag geht vor Vorhabenbeginn an die NRW.BANK.

Das übersehene Programm: Während BAFA und INQA bundesweit bekannt sind, kennen viele Mittelständler im Ruhrgebiet die GRW-Beratung nicht — obwohl sie an ihrem Standort offensteht und größere Beratungsvorhaben trägt als die BAFA-Förderung.

Deutlich größerer Rahmen als BAFA

Bis zu 15 Tagewerke in zwei Phasen statt eines einzelnen Beratungsprojekts mit 3.500 € förderfähigen Kosten — für Vorhaben, die mehr als ein paar Tage brauchen.

Auf Umbruchsituationen zugeschnitten

Restrukturierung, Reorganisation, Markterweiterung, Nachfolge und Belegschaftsübernahme sind ausdrücklich genannte Förderzwecke — nicht Randfälle.

Standortvorteil, den viele nicht nutzen

Wer im Ruhrgebiet sitzt, hat Zugang zu einem Programm, das Unternehmen in Düsseldorf, Köln oder Bonn nicht offensteht.

Zwei Phasen — erst prüfen, dann umsetzen

Der RWP-Beratungserlass trennt bewusst zwischen Analyse und Umsetzung. In Phase 1 wird das Vorhaben durchgerechnet: Wo steht das Unternehmen, welche Optionen sind tragfähig, was kostet welcher Weg? Dafür stehen bis zu fünf Tagewerke zur Verfügung. Ergebnis ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage — nicht bereits die Umsetzung.

Phase 2 begleitet die Umsetzung mit bis zu zehn Tagewerken. Jede Phase ist auf drei Monate begrenzt, die Nachweise sind binnen eines Monats nach Abschluss einzureichen. Diese Taktung ist streng — sie zwingt aber auch zu einem Vorgehen, das im Tagesgeschäft tatsächlich ankommt.

Nicht gefördert werden laufende Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung, Buchführung, Schulungen sowie Beratung durch Familienangehörige. Das Programm zielt auf unternehmerische Weichenstellungen, nicht auf laufende Pflichtaufgaben.

Unsere Leistungen

Prüfung der Förderfähigkeit: Fördergebiet, KMU-Status, Unternehmensalter, Branchenausschlüsse
Abgrenzung des Vorhabens auf die im Erlass genannten Förderzwecke
Antragstellung bei der NRW.BANK vor Vorhabenbeginn
Phase 1: Analyse und Entscheidungsgrundlage in bis zu 5 Tagewerken
Phase 2: Umsetzungsbegleitung in bis zu 10 Tagewerken
Verwendungsnachweis und Dokumentation innerhalb der Fristen
Abgrenzung gegenüber BAFA und INQA, damit keine Doppelförderung entsteht

Von der Prüfung bis zum Nachweis

Förderfähigkeit klären

Liegt die Betriebsstätte im GRW-Fördergebiet? Ist das Unternehmen KMU nach EU-Definition, älter als fünf Jahre und nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition? Fällt die Branche unter einen Ausschluss? Diese vier Fragen entscheiden alles Weitere.

Vorhaben zuschneiden

Das Beratungsziel wird auf einen der im Erlass genannten Förderzwecke abgebildet und in Phase 1 und Phase 2 aufgeteilt — mit realistischer Tagewerksplanung.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Antrag geht an die NRW.BANK, bevor die Beratung startet. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus — dieser Punkt kostet in der Praxis die meisten Anträge.

Phase 1 durchführen

Analyse, Optionen, Empfehlung — bis zu fünf Tagewerke, längstens drei Monate. Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, die auch für Bank und Gesellschafter trägt.

Phase 2 umsetzen

Umsetzungsbegleitung mit bis zu zehn Tagewerken, ebenfalls längstens drei Monate. Danach folgt der Verwendungsnachweis binnen eines Monats.

Konditionen und Zusammenarbeit

Die Prüfung der Förderfähigkeit ist kostenfrei. Wir sagen Ihnen vorab, ob Ihr Standort in der Kulisse liegt, ob Unternehmensalter und Größe passen und ob Ihr Vorhaben unter einen der geförderten Zwecke fällt.

Förderfähig sind höchstens 1.000 € je Tagewerk zu je acht Stunden. Liegt unser Tagessatz darüber, ist der übersteigende Teil nicht zuschussfähig — das rechnen wir vorab transparent durch, damit Sie den Eigenanteil kennen, bevor Sie sich entscheiden.

Prüfung von Fördergebiet, KMU-Status und Unternehmensalter ohne Kosten
Antragstellung bei der NRW.BANK vor Vorhabenbeginn
Förderfähig höchstens 1.000 € je Tagewerk (8 Stunden)
Phase 1 bis 5, Phase 2 bis 10 Tagewerke, je längstens 3 Monate
Verwendungsnachweis binnen eines Monats nach Abschluss
Keine Doppelförderung derselben Leistung über BAFA oder INQA

Standort entscheidet

Wo GRW-Beratung möglich ist — und wo nicht

Anders als BAFA und INQA gilt dieses Programm nicht bundesweit, sondern nur innerhalb der GRW-Fördergebietskulisse 2022–2027. Maßgeblich ist die Adresse der Betriebsstätte, nicht der Sitz der Gesellschaft. In Grenzlagen kann die Einstufung innerhalb einer Stadt abweichen — wir prüfen sie vor der Antragstellung.

Essen

C2-Fördergebiet

IHK-Bezirk Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen.

Dortmund

C2-Fördergebiet

Zusammen mit Hamm und dem Kreis Unna im Bezirk der IHK zu Dortmund.

Bochum

C2-Fördergebiet

Mittleres Ruhrgebiet mit Herne, Witten und Hattingen.

Duisburg

C2-Fördergebiet

Niederrheinische IHK, zusammen mit den Kreisen Wesel und Kleve.

Düsseldorf

kein Fördergebiet

Hier bleiben BAFA-Beratungsförderung und INQA-Coaching der Weg.

Köln

kein Fördergebiet

Hier bleiben BAFA-Beratungsförderung und INQA-Coaching der Weg.

Bonn

kein Fördergebiet

Hier bleiben BAFA-Beratungsförderung und INQA-Coaching der Weg.

Die vollständige Gebietskulisse veröffentlicht das Wirtschaftsministerium NRW; bewilligende Stelle ist die NRW.BANK. Für Standorte außerhalb dieser Liste klären wir die Einstufung im Einzelfall.

Im Vergleich

GRW-Beratung, BAFA und INQA nebeneinander

MerkmalGRW-BeratungBAFAINQA-Coaching
Geltungsbereichnur GRW-Fördergebiete in NRWbundesweitbundesweit
Zuschussbis 50 %, bei Belegschaftsinitiativen bis 70 %50 %80 %
Förderfähige Kostenmax. 1.000 € je Tagewerkmax. 3.500 € Beratungskostenmax. 1.200 € je Beratungstag
Umfang5 Tagewerke Analyse + 10 Umsetzungprojektbezogenbis 12 Beratungstage
Unternehmensalterälter als 5 JahreJung- und Bestandsunternehmenmind. 2 Jahre
BetriebsgrößeKMU nach EU-DefinitionKMU nach EU-Definitionunter 250 Beschäftigte

Welches Programm trägt, hängt von Standort, Unternehmensalter und Anlass ab. Bei einer Nachfolge im Ruhrgebiet kann GRW-Beratung die tragfähigere Wahl sein, bei einem Führungsthema in Köln das INQA-Coaching. Prüfen Sie die Kombination vorab — eine Doppelförderung derselben Beratungsleistung ist ausgeschlossen. Der Vergleich BAFA gegen INQA geht auf die beiden bundesweiten Programme im Detail ein.

Standort & Einsatzgebiet

Vor Ort in NRW

Unser Sitz ist in Essen. Wir betreuen mittelständische Unternehmen in ganz Nordrhein-Westfalen — Schwerpunkt Ruhrgebiet, Rheinschiene und der Korridor zwischen Düsseldorf und Köln. Persönliche Termine vor Ort im Umkreis von 60 km um Essen, im erweiterten Einsatzgebiet hybrid mit Workshops vor Ort und kontinuierlichem Sparring remote.

Essen
Hauptsitz · Ruhrgebiet
Düsseldorf
Rheinschiene Nord
Köln
Rheinschiene Süd

Häufig gestellte Fragen

Was ist die GRW-Beratung?

Die GRW-Beratung ist ein Landesprogramm Nordrhein-Westfalens auf Grundlage des RWP-Beratungserlasses. Es bezuschusst umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratung für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 % der Beratungskosten. Getragen wird es aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) von Bund und Ländern — daraus ergibt sich auch die Bindung an die Fördergebietskulisse. Bewilligende Stelle ist die NRW.BANK.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes nach der KMU-Definition der EU, die länger als fünf Jahre operativ tätig sind. Das Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition sein, und die Betriebsstätte muss in einem GRW-Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen liegen. Junge Unternehmen unter fünf Jahren fallen heraus — für sie kommt eher die BAFA-Beratungsförderung in Betracht.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 50 % der Beratungskosten, gefördert auf Grundlage von Artikel 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Bei Belegschaftsinitiativen — also der Übernahme eines Unternehmens durch die Mitarbeitenden — steigt der Satz auf bis zu 70 %, dann als De-minimis-Beihilfe. Als förderfähige Kosten werden höchstens 1.000 € je Tagewerk zu acht Stunden anerkannt. Liegt der Beratungstagessatz darüber, tragen Sie den übersteigenden Teil selbst.

Welche Beratungsthemen werden gefördert?

Der Erlass nennt ausdrücklich: finanzielle Restrukturierung, frühzeitige Reorganisation, Erweiterung des Absatzmarktes, Unternehmensnachfolge, Übernahme durch die Belegschaft sowie Beratung im Zusammenhang mit Landesbürgschaften und Sicherheitenstellung. Es geht also um unternehmerische Weichenstellungen, nicht um laufende Aufgaben.

Was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen sind laufende Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung, Buchführung, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beratung durch Familienangehörige sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Hand. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen der Negativliste des Programms.

Gilt das Programm in ganz NRW?

Nein. Die GRW-Beratung ist an die Fördergebietskulisse 2022–2027 gebunden. Von den Standorten, an denen wir regelmäßig arbeiten, liegen Essen, Dortmund, Bochum und Duisburg als C2-Gebiete darin; Düsseldorf, Köln und Bonn nicht. Maßgeblich ist die Adresse der Betriebsstätte, nicht der Sitz der Gesellschaft — in Grenzlagen kann die Einstufung innerhalb einer Stadt abweichen. Wir prüfen sie vor der Antragstellung.

Wie unterscheidet sich die GRW-Beratung von der BAFA-Förderung?

Drei Unterschiede sind wesentlich. Erstens der Geltungsbereich: BAFA gilt bundesweit, GRW-Beratung nur im Fördergebiet. Zweitens der Umfang: Bei der BAFA-Förderung sind 3.500 € Beratungskosten förderfähig, was 1.750 € Zuschuss ergibt; die GRW-Beratung trägt bis zu 15 Tagewerke in zwei Phasen. Drittens das Unternehmensalter: Die GRW-Beratung setzt mehr als fünf Jahre operative Tätigkeit voraus. Für größere Vorhaben im Ruhrgebiet ist sie damit meist das tragfähigere Programm.

Lässt sich GRW-Beratung mit BAFA oder INQA kombinieren?

Nicht für dieselbe Beratungsleistung — eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Sinnvoll ist stattdessen eine bewusste Aufteilung: das eine Programm für den einen Themenblock, das andere für einen davon klar abgegrenzten zweiten. Diese Abgrenzung muss vorab feststehen und dokumentiert sein. Wir klären sie vor der Antragstellung, damit im Verwendungsnachweis nichts kippt.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn des Vorhabens. Das ist die härteste Regel des Programms: Wer die Beratung startet und den Antrag nachreicht, verliert den Zuschuss vollständig. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Planen Sie deshalb Vorlauf für die Antragstellung bei der NRW.BANK ein.

Wie lange dauert ein GRW-Beratungsvorhaben?

Jede Phase ist auf drei Monate begrenzt, der Verwendungsnachweis ist binnen eines Monats nach Abschluss einzureichen. Für Phase 1 und Phase 2 zusammen sollten Sie also rund ein halbes Jahr einplanen, zuzüglich der Zeit für Antragstellung und Bewilligung vor dem Start.