Kann ich Investitionsförderung nachträglich beantragen?
Nein. Für Zuschüsse und Förderkredite auf Investitionen gilt das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns: Sobald ein Liefer- oder Bauvertrag geschlossen, verbindlich bestellt oder mit dem Bau begonnen wurde, ist das Vorhaben begonnen und nicht mehr förderfähig. Manche Programme erlauben auf Antrag einen genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn — der muss ausdrücklich vor der Bestellung beantragt und bewilligt werden und begründet keinen Anspruch auf Förderung. Ausnahme im weiteren Fördersystem ist die steuerliche Forschungszulage, die nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt wird.
