Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft

BAFA geförderte Beratung

BAFA-Beratungsförderung ist ein Zuschussprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für kleine und mittlere Unternehmen. Förderfähig sind Unternehmensberatungen durch akkreditierte Berater zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen — mit 50 bis 80 Prozent Zuschuss auf maximal 3.500 Euro Bemessungsgrundlage pro Beratung, gültig bis 31.12.2026.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Unternehmensberatungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch qualifizierte Berater zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Akkreditiertes Beratungsunternehmen

Wir sind beim BAFA als Beratungsunternehmen für das Förderprogramm gelistet

50 bis 80% Förderung

Beratung von bis zu max. 5 Beratungstagen

Ganzheitliche Beratung

Strategische und wirtschaftliche Beratung für nachhaltigen Unternehmenserfolg

50–80% Förderquote

Je nach Standort Ihres Unternehmens werden 50% bis 80% der Beratungskosten übernommen

Max. 3.500 € Bemessungsgrundlage

Die maximale Bemessungsgrundlage pro Beratung beträgt 3.500 €

2 Beratungen pro Jahr

Pro Jahr können Sie maximal 2 geförderte Beratungen in Anspruch nehmen

Förderkonditionen im Überblick

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort Ihres Unternehmens. Das Förderprogramm ist gültig bis 31.12.2026.

Alte Bundesländer – inkl. Berlin & Region Leipzig

50% Förderquote – bis zu 1.750 € Zuschuss bei 3.500 € Bemessungsgrundlage

Neue Bundesländer – inkl. Regionen Lüneburg & Trier

80% Förderquote – bis zu 2.800 € Zuschuss bei 3.500 € Bemessungsgrundlage

Förderfähige Beratungsthemen

Allgemeine Beratung – Alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
Konzeptionelle Beratung – Strategische Unternehmensentwicklung, Geschäftsmodelle, Positionierung, Organisation und Prozessoptimierung
Unternehmenssicherung – Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens
Vielfalt & Chancengleichheit – Beratung zu Fachkräftesicherung, Diversity Management und familienfreundlicher Personalpolitik

Leicht Rat holen

Erstgespräch

Kostenfreies Kennenlerngespräch zur Klärung Ihrer Situation und Ziele

Beratung

Durchführung der Beratung nach BAFA-Richtlinien

Auszahlung

Einreichung der Unterlagen und Auszahlung des Zuschusses

Voraussetzungen für die Förderung

Die BAFA-Beratungsförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Unsicher, ob Sie förderberechtigt sind? Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Freie Berufe
Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Weniger als 250 Mitarbeiter
Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Bilanzsumme unter 43 Mio. €

Für welche Situationen ist die BAFA-Förderung geeignet?

Strategische Neuausrichtung

Sie möchten Ihr Geschäftsmodell überdenken, neue Märkte erschließen oder Ihre Positionierung schärfen.

Prozessoptimierung

Ihre internen Abläufe sollen effizienter werden – von Produktion über Verwaltung bis Vertrieb.

Fachkräftesicherung

Sie suchen nach Wegen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe Ihres Unternehmens steht an und Sie benötigen professionelle Begleitung.

Digitale Transformation

Sie wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufstellen.

Finanzielle Stabilisierung

Sie möchten Ihre wirtschaftliche Basis stärken und Ihre Finanzplanung optimieren.

BAFA-Förderung im Vergleich zum INQA-Coaching

Beide Programme fördern Beratung für KMU, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Sie können nacheinander genutzt werden – z. B. zuerst BAFA für die strategische Analyse, dann INQA für die Umsetzung in Personal, Führung und Digitalisierung. Ausführlicher Vergleich im Insights-Artikel →

Vergleich der Förderkonditionen, Themen und Prozesse von BAFA-Beratungsförderung und INQA-Coaching für KMU in Deutschland.
KriteriumBAFA-BeratungsförderungINQA-Coaching
FördergeberBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Förderquote50 % (alte Bundesländer) bis 80 % (neue Bundesländer)80 % – einheitlich bundesweit
Bemessungsgrundlagemax. 3.500 € pro Beratungmax. 1.000 € pro Beratungstag, bis zu 12 Tage
Max. Zuschuss1.750 € (West) bzw. 2.800 € (Ost) je Beratungbis zu 9.600 € (12 Tage × 1.000 € × 80 %)
Eigenanteil20–50 % der Beratungskosten20 % der Beratungskosten (z. B. 2.880 € bei max. Förderung)
Förderfähige ThemenWirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen – inkl. Strategie, Prozesse, NachfolgePersonalpolitische Veränderung in der Arbeitswelt 4.0: Geschäftsmodelle, Führung, Kultur, Digitalisierung
ProjektlaufzeitBis zu 6 Monate ab BewilligungBis zu 7 Monate (Coaching-Phase)
BearbeitungszeitAntrag direkt online, Bewilligung meist innerhalb weniger Wochenca. 4–6 Wochen nach Antragstellung
HäufigkeitBis zu 2 Beratungen pro Jahr, max. 5 über die LaufzeitEinmalige Teilnahme pro Unternehmen
KombinierbarkeitMit INQA-Coaching kombinierbar – nicht parallel im selben ThemenfeldMit BAFA kombinierbar – ideal als Anschluss an strategische Vorarbeit
CONPLANA-StatusAkkreditiertes BAFA-Beratungsunternehmen — Details ansehenAutorisierter INQA-Coach (ID IC2523349) — Details ansehen

Häufig gestellte Fragen

Was ist die BAFA-Beratungsförderung?

Die BAFA-Beratungsförderung ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bezuschusst. Je nach Standort werden 50% bis 80% der Beratungskosten gefördert.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio. €. Das Unternehmen muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

Wie hoch ist die Förderung?

In den alten Bundesländern (inkl. Berlin und Region Leipzig) beträgt die Förderung 50% bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.500 €, also bis zu 1.750 €. In den neuen Bundesländern (inkl. Regionen Lüneburg und Trier) sind es 80%, also bis zu 2.800 € Zuschuss.

Wie viele Beratungen kann ich fördern lassen?

Pro Jahr können Sie maximal 2 geförderte Beratungen in Anspruch nehmen. Insgesamt sind über die gesamte Laufzeit des Programms bis zu 5 geförderte Beratungen möglich.

Welche Themen können gefördert werden?

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – von strategischer Planung über Prozessoptimierung bis hin zu Fachkräftesicherung und Diversity Management.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Prozess ist unkompliziert: Nach einem kostenlosen Erstgespräch führen wir die Beratung nach BAFA-Richtlinien durch. Anschließend reichen wir die Unterlagen ein und Sie erhalten den Zuschuss ausgezahlt – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Sind Sie als BAFA-Beratungsunternehmen akkreditiert?

Ja, CONPLANA ist beim BAFA als Beratungsunternehmen für das Förderprogramm gelistet und akkreditiert. Wir erfüllen alle Voraussetzungen und haben bereits zahlreiche geförderte Beratungen erfolgreich durchgeführt.