Einzeldienstleistung

Forschungszulage: steuerliche FuE-Förderung für KMU & Mittelstand

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert eigene Forschung und Entwicklung steuerlich: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU auf Antrag 35 %, bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (Stand 2026). Förderfähig sind FuE-Personalkosten, Eigenleistungen von Unternehmern, Auftragsforschung und anteilige Abschreibungen auf FuE-Wirtschaftsgüter. Der Antrag erfolgt zweistufig — BSFZ-Bescheinigung, dann Finanzamt — nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, also auch rückwirkend.

Kein Windhundrennen, kein Budgettopf, kein Antrag vor Projektstart: Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch. Wir grenzen Ihre FuE-Vorhaben sauber ab, sichern die Nachweise und bringen Bescheinigung und Antrag durch.

Rechtsanspruch statt Budgettopf

Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Zulage — unabhängig von Branche, Region und Ausschöpfung eines Programmbudgets.

Auch rückwirkend nutzbar

Zurückliegende Wirtschaftsjahre lassen sich aufgreifen, solange die steuerliche Festsetzung noch offen ist.

Wirkt auch in Verlustjahren

Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird sie ausgezahlt — echte Liquidität statt nur Steuerersparnis.

Was als FuE gilt — und was nicht

Die häufigste Fehleinschätzung im Mittelstand lautet: „Wir forschen doch gar nicht." Das Forschungszulagengesetz fragt aber nicht nach einem Labor, sondern nach vier Merkmalen: Bestand zu Projektbeginn eine technische Unsicherheit, wurde systematisch und nachvollziehbar vorgegangen, ist das Ergebnis neuartig und war der Ausgang offen? Wer eine neue Maschinengeneration konstruiert, ein Fertigungsverfahren erprobt oder einen Werkstoff qualifiziert, erfüllt diese Merkmale in der Regel — auch ohne Forschungsabteilung.

Nicht begünstigt sind dagegen Routineanpassungen, die Individualisierung bestehender Produkte für einen Kunden, Serienpflege und Fehlerbehebung, Markteinführung und Design ohne technischen Kern sowie die reine Einführung bekannter Technologien. Genau an dieser Grenze entscheidet sich die Bescheinigung — deshalb beginnt unsere Arbeit mit der sauberen Abgrenzung Ihrer Vorhaben, nicht mit dem Formular.

Was wir übernehmen

Screening der Entwicklungsaktivitäten der letzten und laufenden Wirtschaftsjahre
Abgrenzung begünstigter FuE-Vorhaben von Routine- und Kundenanpassungen
Vorhabenbeschreibung mit technischer Unsicherheit, Methodik und Neuheitsgrad
Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) inkl. Rückfragen
Aufbau einer vorhabenbezogenen Zeit- und Kostenerfassung
Ermittlung der Bemessungsgrundlage inkl. Auftragsforschung und Abschreibungen
Prüfung auf Doppelförderung und Abgrenzung zu Zuschussprogrammen
Zuarbeit für Steuerberater und Finanzamt bis zur Festsetzung

Von der Vorhabensabgrenzung zur Festsetzung — in 5 Schritten

FuE-Vorhaben identifizieren und abgrenzen

Sichtung der Entwicklungsaktivitäten der letzten und laufenden Wirtschaftsjahre. Geprüft wird, welche Arbeiten Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Sinne des FZulG sind — und wo die Grenze zur reinen Kundenanpassung oder Serienpflege verläuft.

Vorhabenbeschreibung erstellen

Für jedes Vorhaben werden Ziel, technische Unsicherheit, methodisches Vorgehen, Neuheitsgrad und der geplante Zeitraum beschrieben. Diese Beschreibung ist die eigentliche Prüfgrundlage der Bescheinigungsstelle — hier entscheidet sich die Bescheinigung.

BSFZ-Bescheinigung beantragen

Antrag über das Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die BSFZ prüft ausschließlich, ob es sich um begünstigte Forschung und Entwicklung handelt — nicht die Höhe der Kosten. Die Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

Bemessungsgrundlage ermitteln

Zusammenstellung der FuE-Personalkosten nach Zeitanteilen, der Unternehmer-Eigenleistung, der anrechenbaren Auftragsforschung und der anteiligen Abschreibungen. Parallel wird geprüft, ob Aufwendungen bereits aus anderen Förderungen bedient werden — Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Antrag beim Finanzamt & Festsetzung

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Sie wird gesondert festgesetzt und mit der nächsten Steuerfestsetzung angerechnet; ein Überhang wird erstattet. Anschließend werden die Nachweise für spätere Prüfungen archiviert.

Typische Fehler & unser Honorarmodell

Die häufigsten Gründe, warum Forschungszulage verloren geht: Entwicklung wird gar nicht als FuE erkannt („Das machen wir doch nur nebenbei"), keine Stundenaufschreibung je Vorhaben, eine zu vage Vorhabenbeschreibung ohne benannte technische Unsicherheit, die Vermischung von Serienpflege und Entwicklung, Doppelförderung derselben Aufwendungen aus einem Zuschussprogramm sowie zu spätes Handeln, wenn die steuerliche Festsetzung für das betreffende Jahr bereits bestandskräftig ist.

Die Erstprüfung ist ohne Kostenrisiko: Wir sehen uns Ihre Entwicklungsaktivitäten an und sagen Ihnen, ob eine Bescheinigung realistisch ist und in welcher Größenordnung sich die Zulage bewegt.

Für die Begleitung von Vorhabenbeschreibung, BSFZ-Antrag und Aufbereitung der Bemessungsgrundlage arbeiten wir überwiegend erfolgsabhängig als Anteil der festgesetzten Zulage, ergänzt um eine geringe Bearbeitungspauschale. Höhe und Bemessung werden vorab schriftlich vereinbart. Die steuerliche Erklärung selbst bleibt Sache Ihres Steuerberaters — wir arbeiten ihm zu.

Erstprüfung der FuE-Aktivitäten ohne Kostenrisiko
Vorhabenbeschreibung und BSFZ-Antrag aus einer Hand
Aufbau einer prüfungsfesten Zeit- und Kostenerfassung je Vorhaben
Erfolgsabhängiges Honorar als Anteil der festgesetzten Zulage, vorab schriftlich vereinbart
Keine Steuer- oder Rechtsberatung; Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

Typische begünstigte Vorhaben

Neue Maschinen- oder Anlagengeneration

Entwicklung mit echter technischer Unsicherheit — nicht die Anpassung einer bestehenden Baureihe an einen Kundenwunsch.

Neues Fertigungsverfahren

Prozessentwicklung mit Versuchsreihen, Prototypen und offenem Ergebnis, etwa neue Füge-, Beschichtungs- oder Prüfverfahren.

Software- und KI-Entwicklung

Begünstigt, wenn ein wissenschaftlich-technisches Problem gelöst wird; reine Implementierung bekannter Technologien reicht nicht.

Material- und Werkstoffentwicklung

Rezepturen, Werkstoffkombinationen, Beständigkeits- und Belastungsversuche mit systematischem Vorgehen.

Auftragsforschung mit Hochschule oder Institut

Der auftraggebende Betrieb ist antragsberechtigt, wenn der Auftragnehmer im EU-/EWR-Raum sitzt.

Energie- und Ressourceneffizienz in Prozessen

Entwicklungsarbeit an eigenen Verfahren zur Reduktion von Energie-, Material- oder Emissionseinsatz.

Förderfähige Aufwendungen

Was in die Bemessungsgrundlage zählt

Die Forschungszulage setzt nicht am Projektbudget an, sondern an klar definierten Aufwandsarten. Aus diesen Positionen entsteht die Bemessungsgrundlage, auf die der Fördersatz angewendet wird. Stand 2026 — die Rechtslage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) wird laufend angepasst; für Ihr Vorhaben prüfen wir den aktuellen Stand.

Personalkosten FuE-Beschäftigte

Was zählt
Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden, die im FuE-Vorhaben tätig sind, inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung — anteilig nach nachgewiesenem FuE-Zeitanteil.
Ansatz
Kernbestandteil der Bemessungsgrundlage
Worauf es ankommt
Voraussetzung ist eine belastbare Zeiterfassung je Vorhaben. Ohne Stundenaufschreibung fehlt der Nachweis, und das Finanzamt kürzt.

Eigenleistung von Unternehmern

Was zählt
Eigene FuE-Tätigkeit von Einzelunternehmern und Mitunternehmern, die selbst im Vorhaben arbeiten.
Ansatz
Pauschaler Stundenansatz je nachgewiesener FuE-Stunde, gedeckelt auf 40 Stunden pro Woche
Worauf es ankommt
Wichtig für inhabergeführte Entwickler ohne großes FuE-Team. Auch hier zählt die Dokumentation der Stunden.

Auftragsforschung

Was zählt
FuE-Leistungen, die an Dritte vergeben werden — Hochschulen, Institute, Entwicklungsdienstleister.
Ansatz
Anteil des Auftragsentgelts fließt in die Bemessungsgrundlage; der Auftraggeber ist antragsberechtigt
Worauf es ankommt
Der Auftragnehmer muss im EU-/EWR-Raum ansässig sein. Verträge, Leistungsbeschreibung und Rechnungen gehören sauber zum Vorhaben zugeordnet.

Abschreibungen auf FuE-Wirtschaftsgüter

Was zählt
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich im FuE-Vorhaben eingesetzt werden — z. B. Prüfstände, Messtechnik, Versuchsanlagen.
Ansatz
Anteilige Abschreibungsbeträge, seit der Erweiterung des FZulG förderfähig (Stand 2026)
Worauf es ankommt
Die Zuordnung muss eindeutig sein. Geräte, die parallel in der Serienfertigung laufen, sind kritisch.

Fördersatz

25 % der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition können auf Antrag einen erhöhten Satz von 35 % erhalten.

Bemessungsgrundlage

Bis zu 12 Mio. € förderfähige Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensverbund (Stand 2026). Daraus ergibt sich rechnerisch eine Zulage von bis zu 3 Mio. € bzw. 4,2 Mio. € bei erhöhtem KMU-Satz.

Auszahlung

Die Zulage wird auf die festgesetzte Steuerschuld angerechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld — etwa in Verlustjahren — wird der Restbetrag ausgezahlt. Damit wirkt sie auch für junge und defizitäre Unternehmen.

Rechenbeispiel

Ein Maschinenbauer mit 60 Beschäftigten setzt drei Entwickler zu je 60 % im FuE-Vorhaben ein. FuE-anteilige Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteilen: rund 180.000 € im Wirtschaftsjahr. Dazu ein Entwicklungsauftrag an ein Institut mit einem anrechenbaren Anteil von 40.000 €. Bemessungsgrundlage 220.000 € → Forschungszulage 55.000 € bei 25 %, bei erhöhtem KMU-Satz von 35 % rund 77.000 €. Beispielhafte Größenordnung, keine Zusage — maßgeblich sind Nachweise und Festsetzung durch das Finanzamt.

Standort & Einsatzgebiet

Vor Ort in NRW

Unser Sitz ist in Essen. Wir betreuen mittelständische Unternehmen in ganz Nordrhein-Westfalen — Schwerpunkt Ruhrgebiet, Rheinschiene und der Korridor zwischen Düsseldorf und Köln. Persönliche Termine vor Ort im Umkreis von 60 km um Essen, im erweiterten Einsatzgebiet hybrid mit Workshops vor Ort und kontinuierlichem Sparring remote.

Essen
Hauptsitz · Ruhrgebiet
Düsseldorf
Rheinschiene Nord
Köln
Rheinschiene Süd

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung eigener Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie ist branchenoffen, größenunabhängig und nicht an ein Programmbudget gebunden: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch. Gefördert werden 25 % der förderfähigen Aufwendungen, kleine und mittlere Unternehmen können auf Antrag 35 % erhalten. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet; ein Überhang wird ausgezahlt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Unternehmen mit steuerpflichtigen Einkünften — unabhängig von Rechtsform, Größe und Branche. Das schließt Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ein. Voraussetzung ist ein begünstigtes FuE-Vorhaben, das nach dem Stichtag des Gesetzes begonnen wurde, sowie eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU im Sinne der EU-Definition auf Antrag 35 %. Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensverbund gedeckelt (Stand 2026). Rechnerisch sind damit bis zu 3 Mio. € bzw. 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr möglich. In der Praxis mittelständischer Betriebe liegen die Beträge meist im fünf- bis sechsstelligen Bereich, weil sie an den tatsächlichen FuE-Personalkosten hängen.

Kann die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden?

Ja. Es gibt kein Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns — der Antrag wird ohnehin erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt, in dem die Aufwendungen angefallen sind. Zurückliegende Jahre lassen sich aufgreifen, solange die steuerliche Festsetzung für das jeweilige Jahr noch offen bzw. änderbar ist. Die BSFZ-Bescheinigung kann ebenfalls für abgeschlossene Vorhaben beantragt werden. Wer Entwicklungsarbeit leistet und die Zulage bisher nicht genutzt hat, sollte die letzten Jahre prüfen lassen.

Was gilt als förderfähige Forschung und Entwicklung?

Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Entscheidend sind vier Merkmale: technische oder wissenschaftliche Unsicherheit zu Projektbeginn, ein systematisches und nachvollziehbares Vorgehen, ein neuartiges Ergebnis und ein offener Ausgang. Nicht begünstigt sind Routineanpassungen, Kundenindividualisierung bestehender Produkte, Serienpflege, Marktforschung, Design ohne technischen Kern und die reine Einführung bekannter Technologien.

Welche Kosten zählen in die Bemessungsgrundlage?

Vor allem Löhne und Gehälter der im Vorhaben tätigen Beschäftigten samt Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, anteilig nach FuE-Zeitanteil. Hinzu kommen die Eigenleistung von Einzel- und Mitunternehmern über einen pauschalen Stundenansatz mit Wochendeckelung, ein Anteil des Entgelts für Auftragsforschung an Auftragnehmer im EU-/EWR-Raum sowie anteilige Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich im Vorhaben eingesetzt werden. Nicht ansatzfähig sind Gemeinkosten, Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Wie läuft das Verfahren mit der BSFZ ab?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) online ein Antrag je Vorhaben gestellt; geprüft wird ausschließlich, ob begünstigte Forschung und Entwicklung vorliegt — nicht die Höhe der Kosten. Die Bescheinigung ist Grundlagenbescheid und für das Finanzamt bindend. Danach beantragen Sie die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt, das die Aufwendungen prüft und die Zulage gesondert festsetzt.

Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?

Grundsätzlich ja — aber nicht für dieselben Aufwendungen. Werden Personalkosten bereits über ein Zuschussprogramm wie ZIM oder ein Landesprogramm gefördert, dürfen sie nicht zusätzlich in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen. Sinnvoll ist deshalb eine bewusste Aufteilung: Zuschussprogramm für den einen Kostenblock oder das eine Vorhaben, Forschungszulage für den anderen. Diese Abgrenzung muss dokumentiert sein und hält jeder Prüfung nur stand, wenn die Zeiterfassung sie hergibt.

Was muss ich dokumentieren?

Kern ist eine vorhabenbezogene Stundenaufschreibung je Mitarbeitendem — mit Datum, Vorhaben und Tätigkeit. Dazu kommen die Vorhabenbeschreibung, Arbeits- und Versuchsberichte, Verträge und Rechnungen bei Auftragsforschung sowie die Zuordnung eingesetzter Wirtschaftsgüter. Nachträglich rekonstruierte Stundenlisten sind das größte Risiko in einer späteren Prüfung. Wir richten die Erfassung deshalb so ein, dass sie mit vertretbarem Aufwand im Tagesgeschäft mitläuft.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Die BSFZ-Bescheinigung liegt in der Regel innerhalb einiger Wochen bis weniger Monate nach vollständigem Antrag vor. Der Antrag beim Finanzamt folgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres; die Festsetzung erfolgt gesondert und wirkt sich mit der nächsten Steuerfestsetzung aus. Von der ersten Abgrenzung bis zum spürbaren Liquiditätseffekt sollten Sie daher mehrere Monate einplanen — ein Grund, die Vorhaben nicht erst kurz vor Jahresabschluss zu sortieren.